Beschluss: Beschlossen:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0

Grundlage zur Berufung eines Wahlleiters und des Stellvertreters sind die Bundestagswahlen am 26.09.2021.

Folgender Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gestellt:

Gemäß § 15 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf in ihrer Sitzung am 07. 06. 2021 die Berufung eines Wahlleiters und eines Stellvertreters.

In die Funktion der Wahlleiterin wird

Frau Andrea Goldschmidt, dienstansässig

            im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf

berufen.

In die Funktion der stellvertretenden Wahlleiterin wird

Frau Simone Hermanski, dienstansässig

            im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf

berufen.

Wer diesen Wahlvorschlägen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13           Nein-Stimmen: 0         Stimmenthaltung: 0

Frau Goldschmidt ist anwesend und nimmt die Wahl an.

Bei Frau Hermanski wird die Wahlannahme in der Verwaltung nachgeholt.