Sitzung: 08.02.2021 Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Herr
Poeschke stellt fest, dass es keine weiteren Hinweise/Ergänzungen zur
Niederschrift der Gemeindevertretung vom 07.12.2020 gibt.
Die
Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom 07.12.2020 – öffentlicher Teil –
ist somit vorschriftsmäßig gefertigt und ist eine öffentliche Urkunde im Sinne
der §§ 415, 416, 417 ZPO (§ 96 i. V. mit § 173 VWGO).