Sitzung: 08.02.2021 Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Herr
Poeschke stellt fest, dass es keine weiteren Anträge/Ergänzungen zur
Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom 23.11.2020 – nicht öffentlicher
Teil – gibt.
Die
Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom 23.11.2020 – nicht öffentlicher
Teil – ist somit vorschriftsmäßig gefertigt und ist eine öffentliche Urkunde im
Sinne der §§ 415, 416, 417 ZPO (§ 96 i. V. mit § 173 VWGO).