Beschluss: Beschlossen:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltung: 1

Antragsteller ist hier die IPM – Consulting GbR. Sie wollen ihr D 1-Netz in unserem Bereich ausbauen. Nach nochmaliger Verhandlung durch die Verwaltung wurde der Standort noch einmal neu verhandelt, um die bedrängende Wirkung vom Siedlungsbereich zu mildern. Im Ergebnis wurde eine Teilfläche am Sportplatz, unmittelbar an der alten Bahntrasse, angeboten. Der Vorteil dieser Fläche ist, dass eine Zuwegung vorhanden ist und aktuell keinerlei Bewirtschaftung erfolgt. Die Maßnahme stellt keine großen baulichen Einschnitte in diesem Bereich dar, es werden 2 Funkmasten aufgestellt.

In der anschließenden Diskussion werden folgende Anregungen und Änderungen gegeben:

-          Anmerkung zum Mietvertrag, im § 6 des Mietvertrages soll das Wort „vergleichbaren“ (Änderung im Mietvertrag) Zustand… gestrichen werden.

-          Hinweis und Aufforderung an die Firma die Zuwegungen zu dieser Fläche zu schottern;

-          Der Ortsbeirat Groß Rietz der dazu keine Entscheidung getroffen hat, wird gebeten eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Antrag von Herrn Poeschke, wenn ein Abgeordneter eine Nachfrage zum Sachverhalt an die anwesenden Gäste hat, wird seitens der Gemeindevertretung grundsätzlich die Zustimmung erteilt.

Es folgt die Grundsatzabstimmung, wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen:

Ja-Stimmen: 11 Ja-Stimmen          Nein-Stimmen: 0         Stimmenthaltung: 0

Zukünftig wird, bei Nachfragen der Gemeindevertreter an die anwesenden Gäste, das Rederecht erteilt.

-          Der Ortsvorsteher Groß Rietz erläutert den Standpunkt des Ortsbeirates dazu:

. Der Standort war eine ganz andere Fläche,

. Es lag zum damaligen Zeitpunkt kein vergleichbarer Mietvertrag vor,

. Herr Fischer wurde gebeten vergleichbare Angebote dazu einzuholen,

. Für die neue Fläche am Sportplatz würde der Ortsbeirat seine Zustimmung erteilen.

-          Bedacht werden sollte auch, dass die Zuwegungen zu diesen Flächen nach dem Ablauf des Mietvertrages auch Wege bleiben, da sie nicht öffentlich gewidmet sind.

-          Liegen der Verwaltung Zahlen oder Fakten zur Strahlungsweite der zu errichtenden Funkmäste vor? Dazu liegen keine Angaben der Verwaltung vor.

Wir kommen zur Abstimmung des vorliegenden Beschlussvorschlages:

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf beschließt die Vermietung der kommunalen Flurstücke 331 und 332, gelegen in der Gemarkung Groß Rietz, an die DFMG Deutsche Funkturm GmbH in Münster. Der Mietzins beträgt ab Vertragsabschluss bis zum Baubeginn 30,00 €/monatlich. Ab dem Baubeginn bis zum Ablauf des Mietvertrages (15 Jahre Festlaufzeit) 110,00 €/monatlich netto, mithin 1.320,00 € netto im Jahr.

Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen:

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 9             Nein-Stimmen: 1         Stimmenthaltung: 1

Die Vermietung der o.g. Flächen kann zu den genannten Konditionen erfolgen.