Grundlage
zur Berufung eines Wahlleiters und des Stellvertreters sind die
Bundestagswahlen am 26.09.2021.
Folgender
Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gestellt:
Gemäß
§ 15 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 2 der
Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung beschließt die Gemeindevertretung der
Gemeinde Rietz-Neuendorf in ihrer Sitzung am 07. 06. 2021 die Berufung eines
Wahlleiters und eines Stellvertreters.
In
die Funktion der Wahlleiterin wird
Frau Andrea Goldschmidt, dienstansässig
im Rathaus der Gemeinde
Rietz-Neuendorf
berufen.
In
die Funktion der stellvertretenden Wahlleiterin wird
Frau Simone Hermanski, dienstansässig
im Rathaus der Gemeinde
Rietz-Neuendorf
berufen.
Wer
diesen Wahlvorschlägen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0
Frau
Goldschmidt ist anwesend und nimmt die Wahl an.
Bei
Frau Hermanski wird die Wahlannahme in der Verwaltung nachgeholt.